Gummiren

[776] Gummiren, Zeuge dadurch appretiren, daß man sie mit, in Wasser aufgelöstem Gummi arabicum bestreicht. Je nachdem man wenig od. viel Gummi in Wasser auflöst, heißt es Gummiwasser od. Gummibereitung. Das G. gibt Steife u. Glanz; daher besprengt man auch schlechte Tücher kurz vor der warmen Presse mit Gummiwasser. Man hat auch Gummirte Zeuge (leinene, baumwollene u. seidene), welche mit aufgelöstem Kautschuk getränkt sind u. das Wasser völlig abhalten.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 7. Altenburg 1859, S. 776.
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