Hängewand

[963] Hängewand, hölzerne Wand, welche unterhalb nicht unterstützt ist, sich also selbst tragen muß. Sie ist wie der doppelte Bock eines Hängewerks construirt u. besteht aus dem Balken, zwei Hängesäulen, dem Streben u. dem Spannriegel. Die Säulen reichen bis unter die oberen Balken u. die Wand ist mit Riegeln u. Säulen versehen, wie jede andere Riegelwand, nur wird sie so leicht als möglich, od. besser gar nicht ausgemauert, sondern blos verschalt. Die Thüre kann man, der schiefen Streben wegen, nicht anders, als in der Mitte zwischen beiden Hängesäulen anbringen. Hängewände werden da nöthig, wo über übergroßen Sälen einzelne Zimmer eingerichtet werden.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 7. Altenburg 1859, S. 963.
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