Handzeichen

[958] Handzeichen, 1) das Zeichen, welches Einer, der nicht schreiben kann, unter die von ihm ausgestellten schriftlichen Aufsätze macht; gewöhnlich drei Kreuze; 2) Zeichen, welches die Notarien vor Einführung der Petschafte auf die von ihnen ausgestellten gerichtlichen Instrumente zur genaueren Wiedererkennung machten.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 7. Altenburg 1859, S. 958.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien:
Ähnliche Einträge in anderen Lexika