Idiom

[775] Idiom (v. gr.), 1) Eigenthümlichkeit, bes. einer Sprache; 2) bestimmte Art des Ausdruckes; wozu auch die besondere Aussprache u. Ton, die Wörter u. ihre Bedeutung, die Wortfügung u. die ganze Verbindung der Rede gehören, z.B. I. der gebildeten Stände; 3) Eigenthümlichkeit einer Mundart; 4) so v.w. Mundart, Dialekt. Daher Idiomatisch, was zu solcher Spracheigenheit gehört; Idiomatolŏgie, die Lehre von diesen Eigenheiten, u. Idiotĭkon, ein Wörterbuch, welches Eigenthümlichkeiten eines Dialektes enthält.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 8. Altenburg 1859, S. 775.
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