Ingenuĭtät

[910] Ingenuĭtät (v. lat.), 1) der Stand eines in rechtmäßiger Ehe von freigeborenen Menschen Erzeugten, eines Freigeborenen (Ingenŭus); 2) edle Denkungsart, Aufrichtigkeit, Offenheit.

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Pierer's Universal-Lexikon, Band 8. Altenburg 1859, S. 910.
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