Königsstuhl

[690] Königsstuhl, 1) (fränk. Ant.), erhabener Ort, wo im Namen des Königs Gericht gehalten u. auf welchen der neugewählte König vom Volke gehoben wurde; 2) ein von Quadersteinen erbautes Achteck, das auf 9 Säulen ruhte, im Durchschnitt von ungefähr 13 Ellen, mit 7 steinernen Sitzen für die Kurfürsten u. 18 Stufen, unweit Rhense (s.d.) am Rhein. Hier wurde 1338 der erste Kurverein geschlossen u. dann öfters Kurfürstenversammlungen gehalten, 1347 der Kaiser Karl IV. bestätigt, zuletzt Maximilian I.; 3) der höchste Kreidefelsengipfel der Halbinsel Jasmund (Rügen); 4) Berg bei Heidelberg, s.d.

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Pierer's Universal-Lexikon, Band 9. Altenburg 1860, S. 690.
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