Kacheln

[209] Kacheln, 1) vierkantige glasurte Flächen von gebranntem Thon, woraus die Kachelofen zusammengesetzt werden. Nach dem Orte, welchen die K. im Ofen einnehmen sollen, haben sie eine verschiedene Gestalt, so gerade od. Tafelkacheln, welche die größten Seitenflächen des Ofens bilden; Eckkacheln, Gefims- od. Frieskacheln, den unteren u. oberen Rand des Ofens bildend u. mit Gliedern verziert; u. schmale Leistenkacheln, die zur Abwechslung zwischen jenen angebracht werden. Jede Kachel besteht aus dem Blatt, dessen äußere Seite in einer hölzernen Form gebildet wird, u. aus dem Rumpfe od. der Zarge, einem 1–2 Zoll breiten Kranze auf der inneren Seite, womit die K. beim Zusammensetzen neben einander gestellt u. mit Lehm überzogen werden. Die einmal gebrannten K. werden glasurt u. noch einmal gebrannt. Die auf der äußeren Seite glasurten K. heißen glasurte od. Glanzkacheln; die an der inneren Seite glasurten matte K.; letztere werden zu den Zugösen gebraucht, wo sich mehr Ruß ansetzt, daß dieser von der inwendig glasurten Seite leicht abgekehrt werden kann. 2) (Hüttenw.), so v.w. Tümpelblech.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 9. Altenburg 1860, S. 209.
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