Kanzleigüter

[288] Kanzleigüter, in Schleswig u. Holstein Güter mit ähnlichen Rechten, wie die adeligen Güter. Ihren Namen haben sie davon, daß sie nicht, wie diese, unter den adeligen Landgerichten, sondern unter den landesherrlichen Regierungskanzleien standen.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 9. Altenburg 1860, S. 288.
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