Karrenbüchse

[337] Karrenbüchse, 1) nach der Erfindung des Geschützes so v.w. Kanone; 2) Karren, auf dem neun schwere Gewehrläufe, je drei über einander, befestigt sind, welche mit Einem Schlosse abgefeuert[337] werden, man brauchte sie sonst, auch nur mit zwei od. einem Laufe versehen, bei Treibjagden od. zu Erlegung der Trappen, wilder Gänse etc.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 9. Altenburg 1860, S. 337-338.
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