Karren

[337] Karren, 1) mit Rädern versehenes Fuhrwerk; 2) (Rodeberge), bes. bei Erdarbeit u. im Bergbau Fuhrwerk mit einem Rad, kleine Lasten darauf fortzuschaffen, indem man es vor sich hinschiebt od. nach sich zieht. Besteht aus einem Kasten, dessen Seitentheile vorn zu Griffen u. hinten verlängert sind, um die Welle des Rades darin zu befestigen. Werden im Bergbau diese K. gebraucht, um die Erze von einem Ort zum andern od. zu Tage zu schaffen, so heißen sie Laufkarren; doch ist diese Karrenförderung größtentheils durch die Hundeförderung verdrängt; werden sie dazu gebraucht, Erze od. das taube Gestein in die Halde zu stürzen, so heißen sie Sturzkarren; der Bergjunge, welcher den K. zieht, heißt Karrenläufer. Um die Erze auf die Pochwerke zu bringen, hat man auch zweiräderige K. Zu den einräderigen K. gehört auch der Schiebkarren im engeren Sinne. Das Rad steht zwischen zwei starken Seitenhölzern, welche zugleich die Griffe bilden; diese Seitentheile sind durch schmale, einen Boden bildende Breter verbunden u. hinten erhebt sich die im Bogen über das Rad hinweggeführte Rückwand; 3) Wagen, bestehend aus einem Kasten mit zwei Rädern u. statt der Deichsel einer Gabel; ist der Kasten um eine Achse beweglich, so daß er hinten niedergedrückt u. das darin Enthaltene ausgeschüttet werden kann, so heißt er Schüttkarren; 4) vierräderiger Wagen, bes. wenn statt der Leitern ein Kasten darauf befindlich ist, so die Kohlenkarren u. die beim Eisenbahnbau zum Erdtransport in Anwendung gekommenen K., welche so eingerichtet sind, daß sie leicht entleert werden können; 5) ein aus zwei parallel laufenden Messerklingen zusammengesetztes Instrument der Goldschläger; 6) horizontales, hölzernes Viereck, s.u. Buchdruckerpresse; 7) würzburgisches Holzmaß, 41/2 Fuß breit u. 51/2 Fuß hoch; 8) Gemäß für den Steinkohlenverkauf; ein K. ist = 5 Dresdener Scheffel od. 30 Kubikfuß sächsisch u. wird in 8 Kübel getheilt.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 9. Altenburg 1860, S. 337.
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