Kirchenschändung

[511] Kirchenschändung (Pollutio ecclesiae), bei den Katholiken eine Entehrung der Kirche durch Mord, auch Selbstmord, absichtlich: Verwundung eines Mäuschen, Unzucht etc., od. durch Begrabung eines notorisch Excommunicirten od. Ungläubigen in der Kirche, der zu Folge es nicht erlaubt ist, den Gottesdienst ohne durch eine vorhergegangene, durch das Römische Pontifical bes. vorgeschriebene Aussöhnung, welche durch den Diöcesanbischof geschehen muß, daselbst abzuhalten. Die Canonisten unterscheiden K. von Kirchenentweihung (Execratio ecclesiaeiae), die entweder durch bloßen Zufall, wie wenn der größte Theil des Gebäudes zusammengefallen ist, u. eines neuen Baues bedarf, od. mit Absicht erfolgt, wenn sie z.B. zu einem profanen Gebrauch eingerichtet war, worauf die Kirche ebenfalls durch einen eignen in. Römischen Pontificale enthaltnen Ritus wieder geweiht wird, u. zwar durch den Bischof, wenn sie auch früher die bischöfliche Weihe (Consecratio) u. nicht die bloße Benediction erhalten hatte.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 9. Altenburg 1860, S. 511.
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