Kleiber [1]

[561] Kleiber, unzünftige Handwerker, welche die bei Gebäuden vorkommenden Arbeiten mit Lehm u. Stakholz (Kleibwerk) anfertigen (kleiben); ihre Arbeiten sind die Bleichwände, Wellerdecken u. Wellerwände, welche sie auch selbst ausstaken, d.h. die Felder einer Balkendecke od. Riegelwand mit Stakhölzern, Stücken gespaltenen Holzes von etwa 11/2–3 Zoll Stärke, ausfüllen, mit in Lehm getretenen Strohbändern umwickeln u. in einem, in die Balken, Säulen u. Riegel eingemeißelten Falze befestigen (Auskleiben). Ferner fertigen sie Lehmwände, Backöfen von Lehm etc. Den dazu nöthigen Lehm (Kleiberlehm) reinigen sie durch Kneten mit den Füßen von Steinen u. mischen dann kurzgehacktes Stroh darunter. Fhre Arbeit heißt Kleiberarbeit.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 9. Altenburg 1860, S. 561.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien:
Ähnliche Einträge in anderen Lexika