Kluftdamm

[593] Kluftdamm, 1) beim Graben eines Kanals kleiner stehen gelassener Querdamm, damit Quellwasser die Arbeit nicht störe; 2) Damm von Erde u. Buschwerk, um eine Insel mit dem Ufer zu verbinden.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 9. Altenburg 1860, S. 593.
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