Kopfwerfen

[709] Kopfwerfen, schnelles Emporstoßen des Kopfes; Unart von Pferden, die ihnen durch einen durch Schlag mit der Reitgerte zwischen die Ohren abgewöhnt, od. durch Riemen an dem Hauptgestell des Zaumes, welcher an der Brust hinter dem Brustkreuzriemen hinabläuft u. an den Bauchgurt angeknüvft wird, oben gegen den Kopf aber in zwei Arme getheilt, dies- u. jenseits an dem Nackenriemen angefügt ist, erschwert u. verleidet werden muß.

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Pierer's Universal-Lexikon, Band 9. Altenburg 1860, S. 709.
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