Kreisviereck

[791] Kreisviereck, Viereck, um welches sich ein Kreis beschreiben läßt, d.h. welches sich so in einen Kreis legen läßt, daß seine vier Ecken Punkte auf dem Umfange jenes sind. Jedes Viereck ist ein K., wenn einer der vier folgenden Sätze von ihm gilt: a) wenn je zwei Winkel, die von je zwei Gegenseiten u. der, jeder anliegenden Diagonale gebildet werden, einander gleich sind; b) wenn die Summe von zwei Gegenwinkeln = zwei rechten ist; c) wenn die Rechtecke aus den Stücken der Diagonalen, in welche sie sich gegenseitig theilen, gleich sind; d) wenn das Rechteck aus den beiden Diagonalen gleich der Summe der Rechtecke aus den gegenüberstehenden Seiten ist; der letzte heißt der Ptolemäische Satz.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 9. Altenburg 1860, S. 791.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien:
Ähnliche Einträge in anderen Lexika