Krepp

[793] Krepp, 1) alle gekreppte, d.h. mit einer unebenen Oberfläche versehene Zeuge; bes. 2) so v.w. Crepon u. Kreppflor; 3) (Kreppe), Art die Haare zu frisiren, wobei dieselben mittelst eines Kammes so in einander geschoben werden, daß sie kraus erscheinen, wurde sowohl bei Perücken als beim eigenen Haar angewendet.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 9. Altenburg 1860, S. 793.
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