Legāl

[212] Legāl (v. lat.), so v.w. Gesetzlich; so Legalinspection, die in Folge einer gesetzlichen Anordnung stattfindende Augenscheinnahme über Localitäten od. andere Gegenstände; Legalsection, die unter vorgeschriebenen Förmlichkeiten vorzunehmende, mit der bloßen Besichtigung (Leichenschau) beginnende Zergliederung (Section, Obduction) eines Leichnams, beim Verdacht einer unnatürlichen Todesart. Daher Legalität, die Eigenschaft, in Folge welcher etwas als gesetzlich, rechtlich gültig erscheint; Legalisiren, gesetzlich machen, gesetzliche Gültigkeit verleihen; Legalisation, die Handlung, durch welche etwas gesetzliche Gültigkeit erhält.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 10. Altenburg 1860, S. 212.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: