Lehrplan

[233] Lehrplan, Plan, welcher nach festen Principien im Allgemeinen die Wahl, die Gleichzeitigkeit, Folge u. den Umfang des Lehrstoffes, im Besondern aber die Klassenabtheilung, die Zahl u. Folge der Lehrstunden (Stundenplan), das Lehrobject, das Pensum, die Grenzen jeder Klasse, die Lehrbücher u. Lehrapparate, die Beschäftigungen des Privatfleißes für Schulen bestimmt.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 10. Altenburg 1860, S. 233.
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