Leichenhaus

[240] Leichenhaus (Leichenhalle), in neuerer Zeit an verschiedenen Orten (zuerst auf Hufelands Auregung 1792 in Weimar) getroffene Vorkehrung, um der Möglichkeit des Lebendigbegrabens von Scheintodten vorzubeugen, durch die Anlage u. Einrichtung eines eigenen Gebäudes auf dem Begräbnißplatz (od. auch eines sonstigen Locals, auf Dörfern, als Leichenkammer), wohin die Leichen, nach Vollendung der Leichensolennitäten, vor der wirklichen Beerdigung beigesetzt werden, um daselbst so lange zu verweilen, bis untrügliche Zeichen der überhandnehmenden Fäulniß eingetreten sind. Über ihre innere Einrichtung u. die Mittel, um ein etwa wiedererwachendes Leben von nur scheinbar Verstorbenen, nach deren Aufnahme, sogleich zu erkennen u. angemessene Hülfe zu leisten, sind mehrere Vorschläge geschehen, namentlich an die Hände u. Füße der Leichen mehre sehr leicht bewegliche Klingelzüge anzubringen, welche die Wäckter von jeder etwaigen Bewegung sofort unterrichten. So unbestreitbaren Werth dergleichen Anstalten auch haben, so sind doch nur erst wenig gehörig beglaubigte Beispiele bekannt, daß ein Todter in einem solchen Hause wieder zum Leben gekommen sei. Vgl. Hufeland, Über die Ungewißheit des Todes, nebst Nachricht von der Einrichtung des L. zu Weimar, Weim. 1791; Metzger, Über die Kennzeichen des Todes u. den Vorschlag, Leichenhäuser zu errichten, Königsb. 1792.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 10. Altenburg 1860, S. 240.
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