Leinbödig

[246] Leinbödig, 1) Zeuge, zu denen die Kette von Leinengarn, der Einschlag aber von Wolle, Baumwolle od. Seide ist; 2) bei gemusterten Zeugen, einen Leinwand- (od. bei Stoffen Taffet-) Grund od. Boden habend, s. Leinwandgrund.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 10. Altenburg 1860, S. 246.
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