Leiste [1]

[258] Leiste, 1) schmaler langer Körper; 2) ein schmales Stück Holz, welches in eine Fuge eingeschoben ist od. an u. über einem Gegenstande hervorragt, bes. um das Werfen zu verhüten; 3) ein gerades, zuweilen etwas abgeschrägtes Plättchen, dient in ganzen Gesimsen als Saum- u. Trennungsglied u. bleibt unverziert; auch die hängende Platte, daher Kranzleiste; daher Leistenwerk, gleichbedeutend mit Gesimswerk od. Gesims; 4) am Rüstwagen, so v.w. Stämm- u. Sperrleiste; 5) so v.w. Borte, Kante, Sahlleiste u. Anschrot; 6) so v.w. Einfassung, s.u. Ehrenstücke B) e); 7) schmaler Streifen gepreßtes Blech u. Papier; zur Verzierung u. Einfassung verschiedener Gegenstände gebraucht; 8) am Webstuhl, die deiden parallelen, 5/8 Zoll breiten u. bis 1/2 Zoll dicken, lindenen od buchenen Stäbe des Rietblattes, in welche die Zähne od. Riete eingesetzt sind; 9) an Knochen, linienförmige Erhöhung; 10) Ohrleiste, s.u. Ohr; 11) (Leistengegend) die tiefste der Bauchgegenden (s.d.) od. vielmehr die Gegend, wo der Oberschenkel seine Biegung mit dem Unterleib macht; 12) in dieser Gegend, bes. die unter der Huntdecke, liegenden sehnigen, häutigen u. muskulösen Theile, die bes. für Kenntniß der Leistenbrüche wichtig sind, in welcher Hinsicht man eine innere u. eine äußere L. unterscheidet; 13) bei Pferden das ganze Verhältnißmaß ihrer Form, bes. mit dem erhobenen Theil ihres hintern Schenkels, welcher sich im Gehen dem Bauche nähert.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 10. Altenburg 1860, S. 258.
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