Litigant

[436] Litigant (v. lat.), der por Gericht Streitende. Litigation, 1) Wortwechsel; 2) Proceß. Litigiös, zank- od. streitsüchtig, proceßliebend. Litigiosität das Verhältniß einer Sache, über welche ein gerichtlicher Streit zwischen zwei Parteien anhängig ist (Res litigiosa), nach welchem dieselbe während dieses Streites nicht veräußert od. verändert, auch die betreffende Klage vom Kläger nicht cedirt werden darf. Die Litigiosität beginnt mit dem Augenblicke der Mittheilung der Klage durch den Richter an den Beklagten.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 10. Altenburg 1860, S. 436.
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