Luder

[572] Luder, 1) ein verwesendes größeres Thier; bes. wenn ihm vorher die noch benutzbare Haut abgezogen worden, dann Schindluder; 2) nicht eßbares Fleisch größerer Thiere, bes. von den Pferden; ein Pferd setzt L. an, wenn es dick wird; 3) das untaugliche Fleisch verreckter Thiere; 4) scharf riechende Lockspeise für wilde Thiere, daher Luderhütte, Schießhütte für solche; der Platz bei solchen der Luderplatz.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 10. Altenburg 1860, S. 572.
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