Schießhütte

[163] Schießhütte, Hütte von Reißig, Erde, Lehm od. Steinen, mit Schießlöchern versehen, um daraus nach Scheibe od. Stern, od. auch nach Haar- od. Federwild zu schießen; letztere werden bes. an Luderplätzen, bei Salzlecken od. auf Enten u. dgl. bei Teichen angelegt; vgl. Krähenhütte.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 15. Altenburg 1862, S. 163.
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