Schießhütte

[760] Schießhütte (Lauer-, Luderhütte), eine Hütte, aus der man Füchse oder Wölfe erlegt. Man gräbt an einem freien, ruhigen Ort eine etwa 2,5 m im Quadrat große und tiefe Grube, schalt sie mit Holz aus und errichtet darüber ein Dach, dem man durch Plaggen und Moos das Ansehen eines natürlichen Hügels gibt. Nach der Mittagsseite hin bringt man ein Schießloch, an der Mitternachtsseite eine Treppe nebst Tür an. In einer Entfernung von 25–30 Schritt vom Schießloch wird der Kadaver eines gefallenen Stückes Vieh so hingelegt, daß der Bauch der Hütte zugekehrt ist, weil die Füchse gern in das Luder[760] hineinkriechen. Man erlegt die Raubtiere aus der S. bei hellem Mondschein. Zur Erlegung von Raubvögeln errichtet man die S. (Krähenhütte, Aufhütte) auf einem hoch gelegenen Punkt im freien Felde, setzt an den Seiten auf etwa 30 Schritt Entfernung einige mit Ästen versehene trockene Bäume (Fallbäume) und bringt vor der Hütte auf einem etwa 1 m hohen Ständer, der oben mit einem Teller versehen ist, einen Uhu (»Auf«) an, den man mit Lang- und Kurzfessel an diesen ankettet. Sobald vorüberziehende Krähen und Raubvögel den Uhu gewahren, stoßen sie auf ihn oder haken auf den Fallbäumen ein, von denen sie durch die in den Wänden der Hütte angebrachten Schießlöcher herabgeschossen werden. Um auch im Flug die auf den Uhu stoßenden Vögel erlegen zu können, bringt man auf der nach diesem gerichteten Seite ein größeres Schießloch an. Der Besuch der Krähenhütte ist besonders im Frühjahr und Herbst lohnend, wo die Raubvögel ziehen. Vgl. Wacquant-Geozelles, Die Hüttenjagd (Berl. 1896); Quensell, Die Hüttenjagd auf Raubzeug (2. Aufl., Münch. 1904); Otterfels, Die Hüttenjagd (Klagenfurt 1902).

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Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 17. Leipzig 1909, S. 760-761.
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