Münzfreiheit

[551] Münzfreiheit, das Münzrecht, wenn es einer Stadt, einem Reichsstande od. einem Privatmanne zugestanden worden war. Seit 1806 ging diese Freiheit allen Mediatisirten verloren.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 11. Altenburg 1860, S. 551.
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