Manus

[846] Manus, 1) Hand; daher M. injectio, die Execution gegen den nicht zahlenden Schuldner, welche darin bestand, daß derselbe von dem Gläubiger in Hast genommen u., wenn er binnen 60 Tagen nicht bezahlte, als Sklav verkauft wurde; [846] 2) Macht, Gewalt, so die des Hausvaters überhaupt, dann bes. des Ehemannes über die Frau.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 10. Altenburg 1860, S. 846-847.
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