Marktmeister

[902] Marktmeister (Marktvogt), eine von der Obrigkeit angestellte Person, um die Aufsicht über die zu Markt gebrachten Lebensmittel, deren Güte u. Preis zu führen, die Plätze u. Stände den Verkäufern anzuweisen u. die etwaigen Gebühren (Marktgelb) von diesen zu erheben.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 10. Altenburg 1860, S. 902.
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