Markwald

[903] Markwald, namentlich im nordwestlichen Deutschland Wald, welcher einer ganzen Gesellschaft, bes. mehren Gemeinden gehört, die nach bestimmten Verhältnissen die Nutzungen daraus theilen. Die Theilhaber an einem M. heißen Mitmärker; die nicht zu den eigentichen Gemeinden gehören, Ausmärker; der Vorsteher Obermärker.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 10. Altenburg 1860, S. 903.
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