Metropolit

[198] Metropolit, in der ältesten christlichen Kirche. Bischof der Provinzialhauptstadt (Metropolis), von wo aus er das Kirchenregiment in der Kirchenprovinz ausübte. Ihre wichtigsten Rechte bestanden in der Leitung der Synoden u. in der Weihe der übrigen Bischöfe der Provinz. Die drei größten Metropolitensprengel waren Anfangs in Rom, Alexandria u. Antiochia. Das Metropolitansystem bildete sich vorzugsweise im Orient aus, wo der M. so v.w. Erzbischof war. Daher Metropolitan, erzbischöflich; Metropolitankirche, erzbischöfliche Kirche.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 11. Altenburg 1860, S. 198.
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