Mortificationsschein

[469] Mortificationsschein, 1) Schein, welcher eine Schuld für erloschen erklärt; 2) schriftliches Bekenntniß eines Gläubigers, daß ihm der von seinem Schuldner empfangene Schuldschein abhanden gekommen sei, wodurch derselbe diesen Schuldschein, im Fall er wiedergefunden, od. von irgend Jemand als ein gültiges Document aufgezeigt, od. Mißbrauch damit getrieben werden sollte, für nichtig erklärt u. außer Rechtskraft setzt. Ein solcher Schein muß, der Sicherheit wegen, vor Gericht recognoscirt werden.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 11. Altenburg 1860, S. 469.
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