Municipalrecht

[537] Municipalrecht, das Recht einer Gemeinde, sich einen Stadtrath zu wählen u. städtische Verfügungen zu treffen. Municipalität, die gesammte, eine Municipalstadt od. irgend eine Gemeinde repräsentirende Obrigkeit; Municipalverfassung, Gemeindeverfassung, s. Gemeinde.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 11. Altenburg 1860, S. 537.
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