Nachstaar

[631] Nachstaar, nochmalige Verdunkelung des Auges, nach der glücklich bewirkten Operation des Grauen Staars; entsteht durch Wiederaufsteigen der verdunkelten Krystalllinse vor die Pupille u. erheischt dann Wiederholung der Operation, od. von Trübung der um die Krystalllinsenkapsel befindlichen Feuchtigkeit durch Entzündung; weicht mit dieser; od. durch neue Verdunkelung der Krystalllinsenkapsel, auch als Folge einer heftigen Entzündung nach der Operation, od. auch in Folge einer später eingetretenen, meist bei gichtischer Disposition. Eine neue Operation ist hier selten von glücklichem Erfolg.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 11. Altenburg 1860, S. 631.
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