Nachstechen

[631] Nachstechen (Kauf auf N.), beim Handel über Zucker u. Kaffee eine Nebenverabredung des Geschäftes, wonach der Käufer dann an den Handel gebunden ist, sobald die Waare bei dem N. gut u. empfangbar befunden worden ist.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 11. Altenburg 1860, S. 631.
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