Nachtlicht

[633] Nachtlicht, 1) Licht, welches man brennt, um Nachts, wenn man aus dem Schlafe erwacht, sogleich Erleuchtung zu haben. Damit es nicht zu hell brenne u. den Schlafenden blende, setzt man einen Schirm vor dasselbe, od. das N. ist gleich von einer Milchglasglocke od. einem Lichtschirme so umhüllt, daß[633] es nur einen matten Schimmer von sich gibt. Die N-er selbst sind auf sehr verschiedene Art eingerichtet: entweder es sind besondere N-er (s. 2), od. kleine, mit Wachs u. einer sonstigen sparsam brennenden Mischung getränkte Dochte u. werden dann durch ein Stückchen Kartenblatt gezogen u. mit diesem unmittelbar od. mittels eines, besonderen kleinen Schwimmers auf eine Schicht Öl, welche über Wasser in einem Glase enthalten ist, so aufgesetzt, daß der Docht in das Öl hineinreicht. Nachtlampen sind solche N-er, die mit einer Dille von Blech versehen sind, durch welche ein kurzer Docht gezogen wird, so daß er in die Ölschicht, auf welcher die Dille schwimmt, hineinreicht. Auch Glühlampen (s.d.) braucht man als Nachtlampe. Über die Nachtlampen ohne Docht, s.u. Lampe. A) a). 2) Eine schwache Kerze, meist von Talg, mit schwachem Docht, welche sparsam brennt, nicht geputzt zu werden braucht u. ein mattes Licht verbreitet.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 11. Altenburg 1860, S. 633-634.
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