Nomos

[21] Nomos (gr.), 1) Gesetz, Ordnung; wurde von den Philosophen späterer Zeiten als Gottheit aufgeführt u. dem Zeus als Beisitzer zugegeben; 2) die Tonleiter der alten Griechen, s.u. Tonsystem; 3) eine der ältesten metrischen Formen der Griechen, welche unter Begleitung der Flöte od. Zither ohne Eintheilung in Strophe u. Gegenstrophe in einer Tour fortging; bes. in Liedern auf Apollo angewendet; 4) in Ägypten ein District, Präfectur, Gau; die Nomeneintheilung soll von Sesostris herrühren u. derselbe das Land in 3 Provinzen u. 36 Nomen eingetheilt haben, von denen auf Unterägypten 10, Mittelägypten 16 u. Oberägypten 10 kamen; die Vorsteher der einzelnen Nomen, welche bes. die Abgaben für den König einzutreiben hatten, hießen Nomarchä; 5) (Nomarchie), jetzt in Griechenland so v.w. Departement (Provinz); der oberste Civilverwaltungsbeamte derselben heißt Nomarches.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 12. Altenburg 1861, S. 21.
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