Obergesell

[176] Obergesell, 1) Gesell, welcher die übrigen Gesellen in größeren Werkstätten unter Aufsicht hat; 2) auf Fürstenschulen, Schüler, welcher die Aufsicht über einen aus der mittleren Klasse, den Mittelgesellen, u. einige aus den unteren Klassen, Untergesellen, hat; Letzeren ertheilt er auch Unterricht.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 12. Altenburg 1861, S. 176.
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