Oberhüttenamt

[178] Oberhüttenamt, Behörde, unter der alle Hüttenwerke u. Hüttenbeamte eines Landes od. Kreises stehen; an der Spitze dieser Behörde stehen gewöhnlich ein Oberhüttenverwalter od. Oberhütteninspector, Oberhüttenmeister (Oberhüttenvorsteher), ein Hüttenbeamter, welcher die Aufsicht über mehre Hüttenmeister hat. Oberhüttenreiter, ein Hüttenbeamter, welcher die Erzbezahlung nach der gemachten Taxe für mehre Hüttenwerke zu berechnen hat.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 12. Altenburg 1861, S. 178.
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