Objectivirung

[187] Objectivirung, die Verwandlung, Umbildung eines Gedankens in ein Gegenständliches; daher 1) die Verwirklichung, Realisirung von etwas Vorgestellten, in Gedanken Entworfenen; dies geschieht überall, wo der Mensch ein innerlich vorgebildetes Werk ausführt; 2) die Betrachtung dessen, was Vorstellung u. Gedanke ist, als eines Gegenstandes (der Auffassung, Prüfung etc.), wobei öfters der Irrthum stattfindet, daß das, was blos eine Vorstellung od. Verknüpfung von Vorstellungen ist, für etwas Wirkliches, für ein Object gehalten wird.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 12. Altenburg 1861, S. 187.
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