Obley

[188] Obley, 1) so v.w. Oblation 2); daher Obleyhaus, so v.w. Oblationshaus; 2) Einkünfte, welche ein Canonicus außer seiner Präbende hatte; ebenso hatten auch Stiftscapitel u. Klöster O.; daher Obleyvogt od. Obelarius, der Verwalter einer O., jetzt Stiftssyndicus; 3) Abgabe der Gemeindeglieder an den Dorfrichter u. Gutsherrn dafür, daß er einen Zuchtochsen od. Eber für den allgemeinen Gebrauch hält.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 12. Altenburg 1861, S. 188.
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