Obrok

[190] Obrok (russ.), 1) Zins, Bodenrente, welche eine Gemeinde od. ein Individuum für die Nutznießung eines Grundstücks an den Grundherrn entrichtet; 2) Leibzins, welchen in Rußland solche Leibeigene an ihren Leibherrn bezahlen, welche mit dessen Erlaubniß ihren Lebensunterhalt außerhalb der Grenzen ihrer Hörigkeit verdienen.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 12. Altenburg 1861, S. 190.
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