Onĕra

[296] Onĕra (lat., Mehrzahl von Onus), überhaupt die Lasten, Beschwerden, Abgaben u. Leistungen, welche mit dem Besitze einer Sache od. eines Rechtes verbunden sind. In der Regel hat derjenige, welcher die Vortheile, Früchte u. Nutzungen einer Sache od. eines Rechts genießt, auch die O. zu tragen. Daher Onerabel, lastbar, den öffentlichen Lasten u. Steuern unterworfen; Oneriren, beladen, belasten; belästigen; mit Steuern belegen; Oneros, lastend, gewichtig, lästig; Onerosität, Beschwerlichkeit, Beschwerde; Onerōso titŭlo, aus beschwerlichem Rechtsgrunde, unter dem Namen einer Abgabe.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 12. Altenburg 1861, S. 296.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien:
Ähnliche Einträge in anderen Lexika