Onĕra

[63] Onĕra (lat., Mehrzahl von onus), im allgemeinen die mit dem Besitz einer Sache oder eines Rechts verknüpften Beschwerden, Lasten oder Leistungen. Daher onerôs, mit Verpflichtungen verbunden; z. B. ein oneroses Rechtsgeschäft, im Gegensatz zu einem »lukrativen«, das nur für den einen Teil eine Verpflichtung, für den andern aber lediglich einen Vorteil begründet. Ebenso unterscheidet man zwischen Privilegium onerosum (einer mit Verpflichtungen verknüpften) und Privilegium gratuitum (einer ohne solche Verpflichtungen zugunsten einer Person oder Sache gegebenen Ausnahmebestimmung). O. publica, öffentliche Abgaben.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 15. Leipzig 1908, S. 63.
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