Patrīmi matrīmi

[749] Patrīmi matrīmi u. Patrimae matrimae (röm. Ant.), Kinder, deren Eltern ihre Ehe durch die Confarreatio geschlossen u. die ihre Eltern noch beide am Leben hatten. Bei heiligen Feierlichkeiten wurden sie zu besondern Zwecken gebraucht, auch gewisse Priester, z.B. der Flamen Dialis u. die Vestalischen Jungfrauen, aus ihnen gewählt. Einzeln hießen P. solche, deren Vater, M., deren Mutter nur noch lebte.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 12. Altenburg 1861, S. 749.
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