Pegel [2]

[780] Pegel, ein an Schleußen, Brückenpfeilern, überhaupt an unveränderlichen festen Stellen im Wasser angebrachter, in Fuße, Zolle u. Linien eingetheilter Maßstab; besteht entweder aus einem starken hölzernen Pfahle od. in Strichen, welche in den Stein gehauen sind, u. dient zur Wahrnehmung des Steigens od. Fallens des Wasserspiegels. Daher Pegelrecht, rechtliche Bestimmung darüber, wie hoch bei einer Mühle das Wasser getrieben werden darf, damit der nächsten Mühle oberwärts kein Stauwasser verursacht wird; od. über die Höhe, in welcher Deiche unterhalten werden müssen, um Schaden zu vermeiden.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 12. Altenburg 1861, S. 780.
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