Petition of rights

[912] Petition of rights (engl., spr. Petisch'n of reits), Parlamentsacte von 1628 von Karl 1. bestätigt, durch welche bestimmt wurde, daß kein Unterthan eine Abgabe od. einen Dienst zu entrichten habe, ohne daß das Parlament dieselbe genehmigt hätte, u. daß er für diese diesfallsige Weigerung nicht zur Rechenschaft gezogen werden könne; auch sollten die Unterthanen nicht mit Einquartierungen belästigt werden. Die P. o. r. ist ein Grundgesetz der Englischen Monarchie; aus ihr ging 1689 die Declaration of rights hervor.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 12. Altenburg 1861, S. 912.
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