Postuliren

[433] Postuliren (v. lat.), 1) verlangen, fordern, mahnen; 2) wenn ein Kapitel einen zum Bischof verlangt, welcher wegen Mangels der canonischen Eigenschaften nicht gewählt werden durfte. Das Gesuch an den Papst, die Wahl zuzulassen, heißt Postulation. Willigt dieser ein, so ertheilt er das Breve eligibilitatis, in Folge dessen der Candidat wählbar ist; 3) sonst in den protestantisch gewordenen Stiften die Handlung, daß das Stift selbst einen Administrator (Postulirier Administrator) u. Stellvertreter des Bischofs verlangte.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 13. Altenburg 1861, S. 433.
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