Praxis

[468] Praxis (gr.), 1) im Gegensatz zur Theorie, Ausübung von Etwas, Erfahrung, Verfahrungsart; 2) bes. advocatorischen. ärztliche P., der Geschäftskreis von rechtlichen Anwalten u. Arzten. P. ist bei Ärzten entweder eine klinische od. Hospitalpraxis, wobei die Kranken in Krankenhäusern behandelt, od. eine ambulatorische P., wo sie in ihren Wohnungen aufgesucht werden; 3) der Gerichtsgebrauch.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 13. Altenburg 1861, S. 468.
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