Probebogen

[607] Probebogen, 1) so v.w. Aushängebogen; 2) Stücke eines Journals od. Bogen eines Werks, welche, um das Publicum von der Tendenz des Journals zu unterrichten, ausgegeben werden.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 13. Altenburg 1861, S. 607.
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