Punktirrad

[697] Punktirrad, 1) Rädchen, auf der Stirne halb scharf u. zu kleinen Zeichen ausgefeilt, in einer metallenen Gabel beweglich od. in einen Einsetzzirkel einspannbar; man braucht es, um mittelst Tusche punktirte Linien damit zu machen; 2) ähnliches aber größeres Werkzeug, mit welchem Buchbinder u. Lederarbeiter punktirte Verzierungen machen.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 13. Altenburg 1861, S. 697.
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